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Hauptsitz der Gesellschaft  (Hamburg):

Nartenstraße 19, 21079 Hamburg (Hafencity Harburg)

Tel. 040 / 79 41 66 88   Fax 040 / 79 41 65 53 oder Farbfax 040 / 79 41 65 54


Mobiltelefone und direkte email-Adressen:

Eckehart Kemnitz        0151 / 124 08 051    email : E.Kemnitz@KuP-Bau.de

Ralph Kemnitz             0151 / 124 08 107    email : R.Kemnitz@KuP-Bau.de

Lutz Winkel                 0151 / 124 08 108    email : info@KuP-Bau.de


Mein Name ist Ralph Kemnitz und ich berate Sie gern völlig kostenlos und unverbindlich.


Email: info@KuP-Bau.de

Tragen Sie sich doch bitte auch in unserem Gästebuch ein oder übermitteln Sie uns einfach Ihre Anregungen, Anfragen und oder fordern Sie Informationen von uns an.


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              Steuer-Nr.: 30 293 47505  /  Handelsregister Hamburg HRB 103245

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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

                                                         § 1

Grundlage aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen von der K+P Baudienstleistungs GmbH entsprechen der neuesten Fassung der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil B).

                                                        § 2

Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben sind.

                                                        § 3

In unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind alle Massen Circa-Angaben, die am Ende der Bauzeit nach Aufmaß abgerechnet werden. Andernfalls geben wir einen Festpreis ab, der aber aus Angeboten und Auftragsbestätigungen schriftlich ersichtlich sein muß.

                                                        § 4

Das Material und alle eingebauten Gegenstände bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum und dürfen in keiner Form weiter veräußert werden.

                                                        § 5

Zwischenabrechnungen sind statthaft und sofort fällig. Bei Ausbleiben der Zwischen- bzw. Abschlagsrechnungen ist die K+P Baudienstleistungs GmbH berechtigt, das Bauvorhaben einzustellen. Sollte eine oder mehrere Rechnungen jedoch älter als 28 Tage (4 Wochen) sein, ist die K+P Baudienstleistungs GmbH berechtigt den Auftrag komplett abzubrechen bzw. einzustellen. Zahlungen sind dann weiterhin sofort fällig. Ob und wie der Auftrag weiterhin ausgeführt wird liegt im ermessen der K+P Baudienstleistungs GmbH. In dem Falle der Neuaufnahme des Auftrages werden die Arbeiten nur gegen Vorkasse ausgeführt werden können.


                                                        § 6

Die Schlußrechnung wird nach schriftlicher Bauabnahme binnen 18 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Wer innerhalb von 7 Tagen bezahlt, kann, auch wenn es nicht gesondert vermerkt ist, 2% Skonto einbehalten. Bei Mängeln kann der Kunde einen angemessenen Betrag (ca. 5%) des Gesamtauftrages einbehalten und nach Mängelbeseitigung unverzüglich zur Zahlung anweisen.

Sollte die K+P Baudienstleistungs GmbH jedoch Zahlungen anmahnen müssen, ist sie berechtigt, eine Mahngebühr und übliche Verzugszinsen zu berechnen (1. Mahnung ohne Mahngebühr und Verzugszinsen / 2. Mahnung mit 5,-- Eur Mahngebühr und Verzugszinsen / 3. Mahnung mit 10,-- EUR Mahngebühr und Verzugszinsen). Verzugszinsen werden mit 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

                                                       § 7

Mängelbeseitigung setzt die Zahlung von Abschlagsrechnungen voraus. Sollte der Kunde in Rechnung gestellte Abschlagszahlungen nicht geleistet haben, hat die K+P Baudienstleistungs GmbH das Recht, mit der Mangelbeseitigung nach Eingang der Abschlagszahlungen zu beginnen.

                                                      § 8

Tritt der Kunde nach erteiltem Auftrag von seinem Auftrag zurück, ist die K+P Baudienstleistungs GmbH berechtigt, etwaige - nachzuweisende - Kosten zu berechnen. Dieses gilt auch umgekehrt.

                                                      § 9

Die K+P Baudienstleistungs GmbH ist berechtigt, Subunternehmer zu beschäftigen, die jedoch über die K+P Baudienstleistungs GmbH abrechnen. Preisabsprachen mit dem Subunternehmer sind nicht zulässig.

                                                     § 10

Bauliche Änderungen sind ausschließlich mit dem verantwortlichen Bauleiter der K+P Baudienstleistungs GmbH zu besprechen und schriftlich zu fixieren. Bauliche Änderungen sind nicht Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden gesondert in Rechnung gestellt oder als Minderpreis in der Rechnung ausgeworfen.

                                                     § 11

Sollte ein Fertigstellungstermin schriftlich vereinbart worden sein, ist der Kunde bei Überschreitungen, die nicht sein Verschulden sind, ermächtigt, die ihm entstanden Kosten (nachweislich) von der Rechnung einzubehalten. Dieses gilt jedoch nicht, wenn die K+P Baudienstleistungs GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhergesehenen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleich, ob in ihrem Betrieb oder bei ihren Lieferanten, Subunternehmern oder Unterlieferanten eingetreten (z.B. durch Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Baustoffe, Arbeitskämpfe, Auswirkung von Arbeitskämpfen, Energiemangel, behördliche Eingriffe, höhere Gewalt) - , verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich ist, die Lieferzeit und Bauzeit in angemessenem Umfange. Wir zeigen dem Kunden solche Umstände unverzüglich an. Lieferzeitsverzögerungen und Bauzeitenverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, geben dem Kunden kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

Schadenersatzansprüche wegen Verzuges oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit sind in jedem Fall beschränkt auf den nachgewiesenen Schaden, höchsten jedoch auf 10% des Rechnungswertes unserer Ware und / oder Leistung, hinsichtlich derer Verzug oder Unmöglichkeit vorliegt, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nicht vorliegt.

                                                         § 12

Mängel und Materialfehler sind unverzüglich, jedoch spätestens nach 7 Tagen, schriftlich mitzuteilen.

                                                         § 13

Es gilt die Salvatorische Klausel, d.h.: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so sollen die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Unwirksamkeit nicht berührt werden; vielmehr sollen die unwirksamen Bestimmungen durch rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle ersetzt werden.

                                                        § 14

Erfüllungsort für alle Ansprüche aus Verträgen ist Hamburg Harburg .Gerichtsstand – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist Hamburg Harburg.

             

Hamburg, im Oktober 2007


 
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